Urteil: Eigentümer können nicht für alles verantwortlich gemacht werden
Eine Eigentümerin kann nicht für alle Unfälle verantwortlich gemacht werden, die auf ihrem Grundstück passieren. Das entschied nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG, Az. 17 W 17/22). Im vorliegenden Fall ist eine Nachbarin über einen regennassen, mit Blättern und Ästen bedeckten Steinweg zur Terrasse der Eigentümerin gelaufen, um mit ihr zu reden. Auf dem…